Rechtliche Informationen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dein Autoplus GmbH für unsere verschiedenen Geschäfts- und Leistungsbereiche.

Stand: 10. August 2026

A. Allgemeine Bestimmungen

A.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, Leistungen und – soweit angeboten – Online-Bestellungen der Dein Autoplus GmbH, Hauptstraße 68, 58452 Witten (nachfolgend „Dein Autoplus“). Sie gelten für Geschäfte in den Betriebsräumen, auf Messen, über digitale Plattformen, telefonisch, per E-Mail oder über Webseiten und Buchungssysteme, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Dein Autoplus ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

A.2 Kundenkreis und Leistungsbereiche

Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Soweit einzelne Regelungen nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

  • Fahrzeugvermietung (Standard & Premium / SM Performance)
  • Fahrzeughandel einschließlich Verkauf, Ankauf, Inzahlungnahme sowie Vermittlungs- und Kundenaufträge
  • Fahrzeugaufbereitung und Pflegeleistungen
  • Teile- und Fahrzeugzubehörhandel (stationär und – soweit angeboten – online)
  • Kfz-Zulassungsdienst sowie Kennzeichen- und Schilderservice
  • Vermittlung von Partner-, Finanzierungs-, Garantie-, Versicherungs-, Werkstatt-, Prüf- und Transportleistungen, soweit rechtlich und tatsächlich angeboten.

A.3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt nach Maßgabe des jeweiligen Angebots zustande, insbesondere durch beiderseitige Unterzeichnung, Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung, verbindliche Buchung oder Bestellung. Die Darstellung von Leistungen oder Waren auf einer Webseite stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Bei elektronischen Bestell- oder Buchungsvorgängen gelten die im jeweiligen Bestellprozess mitgeteilten Angaben zum Vertragsschluss. Gesetzliche Informationspflichten bleiben unberührt.

A.4 Preise und Preisänderungen

Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Endpreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern kann eine Nettoausweisung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer erfolgen, wenn dies entsprechend gekennzeichnet ist.

Für bereits geschlossene Verträge gilt der vereinbarte Preis. Änderungen von Preislisten oder Tarifen wirken nur für zukünftige Verträge, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

A.5 Zahlungsarten und Fälligkeit

Zahlungen können – je nach Geschäftsbereich und konkretem Angebot – insbesondere in bar, per Karte, Überweisung, SEPA oder über angebotene Zahlungsdienstleister erfolgen. Maßgeblich sind die im jeweiligen Vertrag, Angebot oder Checkout ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.

Soweit für die Zahlungsabwicklung ein externer Zahlungsdienstleister eingesetzt wird, werden die hierfür erforderlichen Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet und übermittelt.

A.6 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und verkaufte Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von Dein Autoplus. Gegenüber Unternehmern kann ein erweiterter Eigentumsvorbehalt gesondert vereinbart werden.

Die Eigentumsvorbehaltsregelung gilt nicht für lediglich zur Nutzung überlassene Mietfahrzeuge; diese bleiben unabhängig von Mietzahlungen Eigentum des jeweiligen Fahrzeugeigentümers.

A.7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde kann mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

A.8 Rangfolge der Regelungen

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag oder Auftrag, (2) geschäftsbereichsspezifische Bestimmungen dieser AGB, (3) die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB, (4) die gesetzlichen Vorschriften.

B. Fahrzeugvermietung – Standard & Premium / SM Performance

B.1 Anwendungsbereich und Vertragsgegenstand

Dieser Abschnitt gilt für die entgeltliche Überlassung von Fahrzeugen durch Dein Autoplus, einschließlich der unter der Marke SM Performance angebotenen Premium- und Sportfahrzeuge. Die konkrete Fahrzeugklasse, Mietdauer, Freikilometer, Kaution, Selbstbeteiligung, zugelassene Fahrer, Preise und sonstigen fahrzeugbezogenen Bedingungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Mietvertrag.

B.2 Buchung, Reservierung und Stornierung

Eine Reservierung ist verbindlich, sobald sie von Dein Autoplus bestätigt wurde. Bei Online-Buchungen wird der Mietpreis nach den im Buchungsprozess angegebenen Bedingungen fällig.

Soweit Dein Autoplus freiwillig ein Stornierungsrecht einräumt, gilt: Eine Stornierung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn ist gegen eine Bearbeitungs-/Ausfallpauschale von 50 Euro möglich, soweit im Mietvertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden bzw. keine Kosten oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Dein Autoplus bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

Bei einer späteren Stornierung oder einem Nichterscheinen (No-Show) kann Dein Autoplus eine angemessene Ausfallentschädigung bis zur Höhe des vereinbarten Mietpreises verlangen. Dabei sind insbesondere ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Vermietung anzurechnen. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

B.3 Mietdauer, Übergabe und Rückgabe

Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag. Das Fahrzeug wird im dokumentierten Zustand übergeben. Bei Übergabe und Rückgabe kann ein Protokoll einschließlich Fotos, Kilometerstand, Tank-/Ladezustand und vorhandener Schäden erstellt werden.

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben. Bei einer Rückgabe von mehr als 60 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt kann – abhängig von der tatsächlichen Verzögerung und einer dadurch verursachten Anschlussbeeinträchtigung – eine weitere angemessene Nutzungs-/Tagesvergütung verlangt werden. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

B.4 Fahrer, Mindestalter und Fahrerlaubnis

Das Fahrzeug darf ausschließlich von im Mietvertrag eingetragenen und von Dein Autoplus zugelassenen Fahrern geführt werden. Jeder Fahrer muss während der gesamten Mietdauer im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein.

Mindestalter, erforderliche Dauer des Führerscheinbesitzes sowie etwaige Jungfahrerbedingungen ergeben sich aus dem Mietvertrag bzw. dem jeweiligen Tarif. Sonderfreigaben für jüngere Fahrer bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

B.5 Nutzungspflichten und verbotene Nutzung

Der Mieter hat das Fahrzeug pfleglich und verkehrsgerecht zu behandeln. Insbesondere sind untersagt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich gestattet:

  • Teilnahme an Rennen, Rennstreckentrainings, Beschleunigungs- oder Driftveranstaltungen;
  • Drifts, Burnouts oder vergleichbare vorsätzliche Überbeanspruchungen;
  • Weitervermietung oder Überlassung an nicht eingetragene Fahrer;
  • Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken;
  • Manipulation von Kilometerstand, Ortungs-/Telematik-, Sicherheits- oder Assistenzsystemen;
  • Auslandsfahrten in nicht freigegebene Staaten oder entgegen einer im Mietvertrag vereinbarten Gebietsbeschränkung;
  • Betankung mit einem nicht freigegebenen Kraftstoff bzw. sonstige vorsätzliche Fehlbedienung.

Die Nutzung von Launch-Control oder vergleichbaren Funktionen ist nur zulässig, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt ist. Der Mieter hat Betriebsanleitung, Warnanzeigen und technische Hinweise zu beachten und Dein Autoplus bei Warnmeldungen, ungewöhnlichen Geräuschen oder technischen Auffälligkeiten unverzüglich zu kontaktieren.

B.6 Kraftstoff/Ladestand, Reinigung und Rückgabezustand

Die vereinbarte Kraftstoffart bzw. der vereinbarte Ladezustand ergibt sich aus dem Mietvertrag. Das Fahrzeug ist grundsätzlich mit dem bei Übergabe dokumentierten Tank- oder Ladezustand zurückzugeben. Tatsächlich erforderliche Nachbetankungs-/Nachladekosten und ein angemessener Bearbeitungsaufwand können berechnet werden.

Normale, vertragsgemäße Verschmutzung ist mit dem Mietpreis abgegolten. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, insbesondere durch Rauchen, Erbrochenes, Tierhaare trotz Verbots oder sonstige intensive Geruchs-/Sonderreinigungen, können die tatsächlich erforderlichen Reinigungskosten berechnet werden. Soweit eine Pauschale vereinbart wird, bleibt dem Mieter der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

B.7 Kaution

Vor Fahrzeugübernahme kann die im Mietvertrag festgelegte Kaution verlangt werden. Die Kaution dient der Sicherung fälliger Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Sie wird nach Rückgabe und einer angemessenen Prüfungsfrist zurückgezahlt, soweit keine fälligen Gegenansprüche bestehen. Bei noch nicht abschließend feststellbaren Schäden oder Kosten darf ein angemessener Teil bis zur Klärung zurückbehalten werden.

B.8 Versicherung, Selbstbeteiligung und Haftungsreduzierung

Versicherungsumfang, eine vereinbarte Haftungsreduzierung sowie die jeweilige Selbstbeteiligung ergeben sich aus dem Mietvertrag und den für das konkrete Fahrzeug geltenden Versicherungsbedingungen. Eine vertragliche Haftungsreduzierung entbindet den Mieter nicht von seinen vertraglichen und gesetzlichen Obliegenheiten.

Bei vorsätzlicher Schadensverursachung besteht keine Haftungsreduzierung. Bei grob fahrlässiger Verursachung oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten kann die Haftungsreduzierung nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, der Versicherungsbedingungen und des konkreten Verschuldens ganz oder teilweise entfallen. Dies gilt insbesondere bei Alkohol-/Drogeneinfluss, unerlaubten Rennen/Drifts, vorsätzlicher Fehlbetankung, Fahrerflucht, unberechtigtem Fahrer oder unerlaubtem Auslandseinsatz.

B.9 Schäden, Unfall, Diebstahl und Panne

Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Wild-/Tierschaden oder sonstigem erheblichen Schaden ist Dein Autoplus unverzüglich zu informieren. Die Polizei ist hinzuzuziehen, soweit dies gesetzlich geboten ist, Personen verletzt wurden, der Unfallgegner oder die Schuldfrage unklar ist, der Verdacht einer Straftat besteht oder Dein Autoplus dies im zumutbaren Rahmen verlangt.

Der Mieter darf ohne Zustimmung von Dein Autoplus keine Schuldanerkenntnisse abgeben. Er hat an der Aufklärung mitzuwirken und erforderliche Unfallinformationen vollständig mitzuteilen. Eigenmächtige Reparaturen sind nur bei Gefahr im Verzug zulässig; soweit möglich ist vorher die Zustimmung einzuholen.

B.10 Schäden durch Fehlverhalten und Kostenersatz

Verursacht der Mieter schuldhaft Schäden oder besondere Kosten durch einen vertragswidrigen Gebrauch, hat er diese nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen. Dazu können insbesondere Reifen-, Felgen-, Brems-, Antriebs-, Unterboden-, Innenraum-, Schlüssel-, Abschlepp- oder Reinigungskosten gehören, soweit sie auf dem schuldhaften Verhalten beruhen.

Starre Vertragsstrafen für bloße Vertragsverstöße werden nicht vereinbart. Soweit Dein Autoplus für typischerweise entstehende Schäden oder Kosten Pauschalen verwendet, wird dem Mieter stets der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

B.11 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und behördliche Anfragen

Der Mieter trägt Bußgelder, Verwarnungsgelder, Maut-, Park-, Abschlepp- und sonstige Kosten, die aus seiner Nutzung des Fahrzeugs entstehen. Für die Bearbeitung berechtigter behördlicher oder privater Halteranfragen kann eine angemessene Bearbeitungspauschale vereinbart werden. Dem Mieter bleibt bei pauschalierten Kosten der Nachweis geringerer oder nicht entstandener Kosten vorbehalten.

B.12 GPS/Telematik

Soweit Fahrzeuge mit GPS- oder Telematiksystemen ausgestattet sind, erfolgt deren Einsatz nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der gesonderten Datenschutzinformationen. Eine dauerhafte oder anlassbezogene Standortverarbeitung richtet sich nach dem konkreten System, Zweck und der hierzu erteilten Information. Manipulation oder Deaktivierung von Sicherheits-/Telematiksystemen ist untersagt.

B.13 Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundener Kraftfahrzeugvermietung

Bei Verträgen über Kraftfahrzeugvermietung, die für die Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Fernabsatzvorschriften. Freiwillig eingeräumte Stornierungsrechte nach diesen AGB oder dem Mietvertrag bleiben hiervon unberührt.

C. Fahrzeughandel – Verkauf, Ankauf, Inzahlungnahme & Kundenauftrag

C.1 Geltungsbereich

Dieser Abschnitt gilt für den Verkauf und Ankauf von Fahrzeugen, Inzahlungnahmen sowie – soweit ausdrücklich vereinbart – Vermittlungs- und Kundenaufträge. Entscheidend ist stets, ob Dein Autoplus selbst Verkäufer/Käufer wird oder lediglich als Vermittler tätig ist; diese Rolle ist im jeweiligen Vertrag eindeutig zu bezeichnen.

C.2 Vertragsschluss

Ein Fahrzeugkaufvertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder einer Bestellung nach den im jeweiligen Kaufvertrag festgelegten Bedingungen zustande. Mündliche Nebenabreden sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden. Individuelle mündliche Vereinbarungen bleiben bei Nachweis ihrer Wirksamkeit unberührt.

C.3 Fahrzeugbeschaffenheit und Angaben

Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit sind insbesondere die im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbarten Fahrzeugdaten, Eigenschaften, Ausstattungsmerkmale und bekannten Mängel. Angaben in Inseraten, Preislisten oder sonstigen öffentlichen Äußerungen können nach den gesetzlichen Vorschriften für die geschuldete Beschaffenheit relevant sein.

Bei Gebrauchtfahrzeugen sind alters- und laufleistungsbedingte Gebrauchsspuren zu berücksichtigen, soweit sie keinen Sachmangel im Rechtssinne darstellen. Bekannte Abweichungen oder Mängel werden im Kaufvertrag möglichst konkret dokumentiert.

C.4 Sachmängelhaftung bei Verkäufen an Verbraucher

Bei Verkäufen an Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung.

Bei gebrauchten Fahrzeugen kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr verkürzt werden, jedoch nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens über die Verkürzung informiert wird und die Verkürzung im konkreten Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Eine bloße Regelung in diesen AGB ersetzt diese gesonderte Vereinbarung nicht.

Für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen oder übernommenen Garantien gelten die gesetzlichen Regelungen.

C.5 Sachmängelhaftung bei Verkäufen an Unternehmer

Bei Verkäufen an Unternehmer kann die Sachmängelhaftung für gebrauchte Fahrzeuge im individuellen Kaufvertrag im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen oder beschränkt werden. Ein Ausschluss gilt insbesondere nicht bei Arglist, ausdrücklich übernommenen Garantien oder soweit zwingendes Recht entgegensteht.

C.6 Garantieprodukte

Eine zusätzlich angebotene Garantie ist von der gesetzlichen Sachmängelhaftung zu unterscheiden. Umfang, Laufzeit, Ausschlüsse und Abwicklung richten sich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Garantiegebers. Gesetzliche Mängelrechte gegen Dein Autoplus als Verkäufer werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.

C.7 Probefahrten

Probefahrten dürfen nur mit gültiger Fahrerlaubnis und nach Freigabe durch Dein Autoplus durchgeführt werden. Der Fahrer hat das Fahrzeug sorgfältig und verkehrsgerecht zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Fahrer nach den gesetzlichen Vorschriften und den vor Probefahrt vereinbarten Versicherungs-/Selbstbeteiligungsbedingungen.

C.8 Kaufpreis, Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Der Kaufpreis ist nach Maßgabe des Kaufvertrags fällig. Die Übergabe von Fahrzeug und Fahrzeugpapieren kann von vollständiger Zahlung abhängig gemacht werden. Das Eigentum bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten.

C.9 Übergabe und Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit der Übergabe des Fahrzeugs auf den Käufer über. Bei Verbrauchern gelten für eine etwaige Versendung oder Überführung die zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Individuell beauftragte Transportleistungen werden im jeweiligen Vertrag geregelt.

C.10 Inzahlungnahme

Ein vereinbarter Inzahlungnahmepreis kann unter dem Vorbehalt stehen, dass die Angaben des Kunden und der bei Vertragsschluss erkennbare Zustand des Fahrzeugs zutreffen. Stellt sich vor endgültiger Übereignung heraus, dass wesentliche Angaben falsch oder wesentliche, nicht offenbarte Mängel vorhanden sind, können die Parteien eine Anpassung vereinbaren; gesetzliche Rechte wegen Täuschung oder Pflichtverletzung bleiben unberührt.

Der Kunde versichert, soweit nicht ausdrücklich anders offengelegt, zur Verfügung über das Fahrzeug berechtigt zu sein und bestehende Rechte Dritter, Finanzierungen, Sicherungsübereignungen, Pfandrechte oder sonstige Belastungen vollständig mitzuteilen.

C.11 Verkauf im Kundenauftrag / Vermittlung

Wird ein Fahrzeug im Kundenauftrag angeboten, wird im jeweiligen Vermittlungs- oder Kommissionsvertrag ausdrücklich festgelegt, ob Dein Autoplus lediglich einen Kaufvertrag zwischen Fahrzeugeigentümer und Käufer vermittelt oder selbst im eigenen Namen verkauft.

Der Auftraggeber hat Eigentumsverhältnisse, bekannte Schäden, Unfallschäden, Laufleistung, Vorschäden, technische Mängel, Rechte Dritter und sonstige für den Verkauf wesentliche Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Er stellt die für Verkauf, Probefahrt und gegebenenfalls Zulassung erforderlichen Unterlagen und Schlüssel zur Verfügung.

Mindestverkaufspreis, Vermittlungsprovision, Laufzeit des Auftrags, Kündigung, Stand-/Aufbereitungskosten, Probefahrten, Versicherung, Zahlungsabwicklung, Fahrzeugübergabe und Auszahlung an den Auftraggeber werden im individuellen Vermittlungsvertrag geregelt.

Ist Dein Autoplus lediglich Vermittler, kommt der Fahrzeugkaufvertrag unmittelbar zwischen dem benannten Verkäufer und dem Käufer zustande. Dein Autoplus haftet in diesem Fall für eigene Vermittlungspflichten, nicht jedoch pauschal für Pflichten, die ausschließlich den eigentlichen Verkäufer treffen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

C.12 Ankauf durch Dein Autoplus

Beim Ankauf eines Kundenfahrzeugs ist der Verkäufer verpflichtet, alle ihm bekannten wesentlichen Mängel, Unfallschäden, Manipulationen, abweichenden Kilometerstände sowie Rechte Dritter offenzulegen. Bei vorsätzlich oder arglistig unrichtigen Angaben bleiben die gesetzlichen Rechte von Dein Autoplus unberührt.

D. Kfz-Zulassungsdienst & Kennzeichenservice

D.1 Geltungsbereich

Dieser Abschnitt gilt für Dienstleistungen im Bereich Kfz-Zulassung, Abmeldung, Ummeldung, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen, Kennzeichenprägung sowie damit zusammenhängende Botengänge und Dokumentenleistungen. Er gilt für Privat- und Gewerbekunden sowie für Autohäuser und andere Auftraggeber.

D.2 Leistungsumfang

  • Vorbereitung und Durchführung beauftragter Zulassungs-, Abmelde- oder Ummeldevorgänge;
  • Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen;
  • Entgegennahme, Transport, Einreichung und Abholung von Fahrzeug- und Identitätsunterlagen;
  • Vorprüfung der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen auf erkennbare Vollständigkeit;
  • Prägung und Bereitstellung von Kfz-Kennzeichen;
  • Unterstützung bei weiteren zulassungsbezogenen Vorgängen, soweit im Auftrag ausdrücklich vereinbart.

Soweit Leistungen über digitale Zulassungsverfahren (z. B. i-Kfz) erfolgen, hängt die Verfügbarkeit von den technischen und behördlichen Voraussetzungen ab.

D.3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber muss sämtliche erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitstellen. Hierzu können insbesondere Zulassungsbescheinigungen, CoC/Gutachten, HU-Nachweis, eVB, SEPA-Mandat, Identitätsnachweise, Handelsregister-/Gewerbenachweise und Vollmachten gehören.

Für Verzögerungen oder Ablehnungen, die auf fehlenden, fehlerhaften, ungültigen oder verspätet bereitgestellten Unterlagen oder Angaben beruhen, haftet Dein Autoplus nur, soweit Dein Autoplus diese Umstände selbst zu vertreten hat.

D.4 Vollmacht und Behördenkontakt

Soweit erforderlich, erteilt der Auftraggeber Dein Autoplus oder benannten Erfüllungsgehilfen eine gesonderte Vollmacht zur Vertretung gegenüber zuständigen Behörden und Stellen. Inhalt und Umfang ergeben sich aus der jeweiligen Vollmacht. Kopien dürfen im gesetzlich zulässigen und erforderlichen Umfang zu Nachweis- und Dokumentationszwecken aufbewahrt werden.

D.5 Keine behördliche Erfolgsgarantie

Dein Autoplus schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der beauftragten Dienstleistung, nicht jedoch eine bestimmte Entscheidung einer Zulassungsbehörde, des Kraftfahrt-Bundesamtes, Hauptzollamtes, Versicherers, Prüforganisation oder sonstigen Stelle. Eine Zulassung oder Genehmigung kann insbesondere an gesetzlichen Voraussetzungen, behördlichen Sperren, Steuerrückständen, fehlender eVB, fehlender oder ungültiger HU, Dokumentenmängeln oder sonstigen Umständen scheitern, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Dein Autoplus liegen.

D.6 Preise, Behördengebühren und Auslagen

Die Vergütung von Dein Autoplus ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Preisliste oder dem Einzelauftrag. Behördengebühren, Kennzeichenkosten, Versand-/Kurierkosten und sonstige Fremdauslagen werden – soweit ausgewiesen – zusätzlich berechnet oder im Namen und auf Rechnung des Kunden verauslagt.

D.7 Stornierung und Bearbeitungsabbruch

Storniert der Kunde einen bereits erteilten Auftrag, kann Dein Autoplus eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten verlangen. Soweit vor Beginn der Behördenbearbeitung eine pauschale Bearbeitungs-/Ausfallentschädigung von 25 Euro vereinbart wird, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Dein Autoplus bleibt der Nachweis höherer tatsächlich entstandener Kosten vorbehalten.

Nach Einreichung oder Übermittlung an eine Behörde sind bereits entstandene Dienstleistungs-, Behörden-, Kennzeichen-, Versand- und sonstige Fremdkosten grundsätzlich zu vergüten. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus Vergütung anfällt, richtet sich nach dem tatsächlich erbrachten Leistungsstand und den gesetzlichen Vorschriften.

D.8 Kennzeichenprägung und kundenspezifische Produkte

Kennzeichen werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Vorgaben geprägt. Bei individuell nach Kundenvorgabe angefertigten Kennzeichen kann ein gesetzliches Widerrufsrecht im Fernabsatz ausgeschlossen sein. Gesetzliche Mängelrechte bei fehlerhafter Herstellung bleiben unberührt.

D.9 Dokumente, Verlust- und Transportrisiken

Dein Autoplus behandelt überlassene Originaldokumente mit der erforderlichen Sorgfalt. Für Verlust oder Beschädigung haftet Dein Autoplus nach den allgemeinen gesetzlichen und den in Abschnitt H geregelten Haftungsgrundsätzen. Für Schäden, die ausschließlich im Verantwortungsbereich einer Behörde, eines vom Kunden ausgewählten Versanddienstleisters oder eines sonstigen unabhängigen Dritten entstehen, haftet Dein Autoplus nur bei eigenem Verschulden.

E. Fahrzeugaufbereitung, Pflege & Zusatzleistungen

E.1 Geltungsbereich und Leistungsumfang

Dieser Abschnitt gilt für vereinbarte Reinigungs-, Pflege-, Polier-, Versiegelungs-, Innenraum-, Felgen-, Motorraum-, Smart-Repair- und vergleichbare Fahrzeugdienstleistungen sowie für Abhol-/Bring- und vorbereitende Zusatzleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag bzw. gebuchten Paket.

E.2 Vertragsschluss und Termine

Ein Auftrag kommt durch Annahme des Kundenauftrags durch Dein Autoplus zustande. Termine und Fertigstellungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Dein Autoplus darf fachkundige Partner einsetzen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist; die Verantwortung für eigene Vertragspflichten bleibt unberührt.

E.3 Fahrzeugzustand und Mitwirkung

Der Kunde hat bekannte Besonderheiten mitzuteilen, die für die Bearbeitung erheblich sein können, insbesondere empfindliche oder nachlackierte Flächen, Folierungen, Vorschäden, lose Anbauteile, defekte Sensoren, Elektronikprobleme oder nicht serienmäßige Umbauten. Persönliche Gegenstände und Wertsachen sollen vor Übergabe entfernt werden.

Bei nicht erkennbaren Vorschäden oder alters-/materialbedingten Schwächen haftet Dein Autoplus nur, soweit eine Pflichtverletzung von Dein Autoplus für den eingetretenen Schaden ursächlich ist.

E.4 Preise und Zahlung

Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise. Erkennbar notwendige Zusatzarbeiten, die über den Auftrag hinausgehen, werden grundsätzlich nur nach Abstimmung mit dem Kunden ausgeführt, es sei denn, sie sind zur Schadensvermeidung dringend erforderlich und die Abstimmung ist nicht rechtzeitig möglich.

E.5 Abnahme und Mängelrechte

Der Kunde soll das Fahrzeug bei Rückgabe prüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst unverzüglich mitteilen. Diese Bitte begründet keine Ausschlussfrist. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

Bei berechtigten Mängeln steht Dein Autoplus zunächst das gesetzlich vorgesehene Recht zur Nacherfüllung zu, soweit anwendbar. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

E.6 Terminabsage / Nichterscheinen

Wird ein verbindlich vereinbarter Termin weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesagt oder erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin, ist Dein Autoplus berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Auftragswertes, mindestens jedoch 25 Euro, zu verlangen. Die Pauschale berücksichtigt insbesondere reservierte Personal-, Arbeits- und Betriebskapazitäten sowie den Terminplanungsaufwand.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden bzw. keine Ausfallkosten oder wesentlich geringere Ausfallkosten entstanden sind. Dein Autoplus bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei unterlassener erforderlicher Mitwirkung des Bestellers, bleiben unberührt.

E.7 Abhol- und Bringservice

Ein Abhol- oder Bringservice erfolgt nur nach Vereinbarung. Für Fahrten durch Mitarbeiter oder Beauftragte von Dein Autoplus gelten die gesetzlichen Haftungsregeln und der vorhandene Versicherungsschutz. Ein pauschaler Risikoausschluss zulasten des Kunden wird nicht vereinbart.

Verzögerungen aufgrund von Verkehr, Witterung, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Dein Autoplus begründen nur dann Schadensersatzansprüche, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

E.8 Smart Repair, Politur und optische Ergebnisse

Bei optischen Aufbereitungs- und Smart-Repair-Leistungen kann – abhängig von Alter, Material, Vorschäden, Lackaufbau, Farbton und Ausgangszustand – eine vollständige Unsichtbarkeit früherer Schäden oder eine absolut identische Farb-/Oberflächenwirkung nicht zugesichert werden, sofern dies nicht ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart wurde.

F. Teile- & Zubehörhandel (stationär & online)

F.1 Geltungsbereich

Dieser Abschnitt gilt für den Verkauf von Fahrzeugteilen, Zubehör, Pflegemitteln, Reifen, Felgen, Elektronik, Stylingprodukten und sonstigen Waren. Für Fernabsatzgeschäfte mit Verbrauchern gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

F.2 Vertragsschluss

Produktdarstellungen stellen grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, ausdrückliche Annahme, Lieferung oder eine andere im Bestellprozess klar bezeichnete Annahmehandlung zustande.

F.3 Preise, Zahlung und Lieferung

Preise, Versandkosten und sonstige Zusatzkosten werden vor Vertragsschluss ausgewiesen. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen Kosten verursachen, die nicht vereinbart wurden.

F.4 Gefahrübergang

Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung bei einer Versendung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Eine gesetzliche Ausnahme gilt insbesondere, wenn der Verbraucher selbst einen nicht zuvor von Dein Autoplus benannten Transporteur beauftragt.

Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Regelungen zum Versendungskauf, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

F.5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von Dein Autoplus.

F.6 Mängelrechte und Garantien

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich eingeräumt werden; Garantiebedingungen schränken gesetzliche Mängelrechte nicht ein.

Gegenüber Unternehmern können abweichende Mängelregelungen im gesetzlich zulässigen Umfang vereinbart werden.

F.7 Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Die konkrete Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular ist dem Verbraucher gesondert nach den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung zu stellen.

Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Waren, die nicht vorgefertigt und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Für versiegelte Waren gilt ein Ausschluss nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, insbesondere bei aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeigneten Waren nach Entfernung der Versiegelung.

F.8 Rücksendungen und Reklamationen

Zur schnelleren Bearbeitung bittet Dein Autoplus um vorherige Anmeldung von Rücksendungen. Eine solche Anmeldung ist keine Voraussetzung für die Ausübung gesetzlicher Widerrufs- oder Mängelrechte. Gesetzliche Fristen und Rechte bleiben unberührt.

G. Vermittlungs- & Partnerleistungen

G.1 Geltungsbereich

Dieser Abschnitt gilt, soweit Dein Autoplus Leistungen Dritter lediglich vermittelt oder nachweist, beispielsweise Finanzierungs-/Leasingangebote, Garantie- oder Versicherungsprodukte, Werkstatt-/Prüfleistungen, Transportleistungen oder sonstige Partnerleistungen. Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Vorgang klar erkennbar ist, wer Vertragspartner der vermittelten Leistung wird.

G.2 Rolle von Dein Autoplus

Bei einer reinen Vermittlung wird Dein Autoplus nicht Vertragspartner der vermittelten Hauptleistung. Dein Autoplus schuldet dann die ordnungsgemäße Vermittlung bzw. den Nachweis im vereinbarten Umfang. Für die Erfüllung des Drittvertrags ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Eine Haftung von Dein Autoplus für eigenes Auswahl-, Beratungs- oder Vermittlungsverschulden bleibt unberührt.

G.3 Finanzierung und Leasing

Finanzierungs- und Leasingentscheidungen trifft ausschließlich der jeweilige Finanzierungspartner. Konditionen stehen unter dessen Prüfung und Genehmigung. Soweit Dein Autoplus als Vermittler tätig wird, gelten zusätzlich die jeweils einschlägigen gesetzlichen Informations- und Erlaubnispflichten.

G.4 Garantie- und Versicherungsprodukte

Für vermittelte Garantie- oder Versicherungsprodukte gelten die Vertrags- und Produktbedingungen des jeweiligen Anbieters. Dein Autoplus übernimmt keine eigenständige Garantie- oder Versicherungsleistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Gesetzliche Rechte aus einem Fahrzeugkauf bleiben unberührt.

G.5 Vergütung und Provision

Dein Autoplus kann für vermittelte Leistungen eine Provision vom Partner oder – wenn ausdrücklich vereinbart – eine Vergütung vom Kunden erhalten. Gesetzliche Transparenz- und Informationspflichten bleiben unberührt.

G.6 Datenübermittlung

Personen- und vertragsbezogene Daten werden an einen Partner nur übermittelt, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht und die Übermittlung für den jeweiligen Zweck erforderlich bzw. anderweitig zulässig ist. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls gesonderten Informationen.

H. Haftung, Datenschutz & elektronische Kommunikation

H.1 Allgemeine Haftungsgrundsätze

Dein Autoplus haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Dein Autoplus, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleiben außerdem zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie bei arglistigem Verhalten.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Dein Autoplus auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

H.2 Partner und Dritte

Für eigenständige Leistungen eines Dritten haftet Dein Autoplus nicht allein deshalb, weil der Kontakt vermittelt wurde. Dein Autoplus haftet jedoch für eigenes schuldhaftes Verhalten, insbesondere bei der Verletzung eigener Auswahl-, Informations- oder Vermittlungspflichten, nach den vorstehenden Grundsätzen.

H.3 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Die Einzelheiten zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer, Betroffenenrechten, Zahlungsdienstleistern, Telematik/GPS und gegebenenfalls Videoüberwachung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung und erforderlichen Zusatzinformationen.

Soweit kein förmlich bestellter Datenschutzbeauftragter vorhanden ist, werden Datenschutzanfragen an den in der Datenschutzerklärung benannten Ansprechpartner bzw. Verantwortlichen gerichtet.

H.4 Elektronische Kommunikation

Vertragsbezogene Kommunikation und Dokumente können – soweit rechtlich zulässig und vereinbart – per E-Mail, Kundenportal, Buchungssystem oder sonstiger Textform übermittelt werden. Gesetzliche Anforderungen an Form, Zugang und Informationsbereitstellung bleiben unberührt.

H.5 Technische Systeme

Dein Autoplus bemüht sich um eine angemessene technische Verfügbarkeit seiner digitalen Systeme. Für vorübergehende Störungen außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs, insbesondere bei Telekommunikations-, Provider-, Zahlungsdienstleister- oder Behördenausfällen, haftet Dein Autoplus nur nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen.

I. Rücktritt, Widerruf, Kündigung, Stornierung & höhere Gewalt

I.1 Gesetzliche Rechte haben Vorrang

Gesetzliche Rücktritts-, Minderungs-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt. Vertragliche Storno- oder Kulanzregelungen bestehen zusätzlich und werden nicht als Einschränkung gesetzlicher Rechte verstanden.

I.2 Widerruf bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz / außerhalb von Geschäftsräumen

Soweit einem Verbraucher gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, erhält er eine gesonderte, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular. Die Widerrufsfrist und ihre Voraussetzungen bestimmen sich nach dem Gesetz und der jeweils erteilten Belehrung.

Bei Dienstleistungen kann der Verbraucher verlangen, dass Dein Autoplus vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. Ein Anspruch auf Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen besteht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.

Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt. Dies betrifft insbesondere kundenspezifisch angefertigte Waren sowie termingebundene Kraftfahrzeugvermietungen nach Maßgabe des Gesetzes.

I.3 Stornierung von Dienstleistungen

Soweit für einen Geschäftsbereich eine besondere Stornoregelung vorgesehen ist, geht diese vor. Im Übrigen kann bei einer vom Kunden veranlassten kurzfristigen Stornierung einer verbindlich reservierten Dienstleistung eine angemessene Ausfallentschädigung bzw. Vergütung für bereits entstandenen Aufwand verlangt werden.

Wird hierfür im Einzelfall eine Pauschale von 25 Euro verwendet, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Dein Autoplus bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

I.4 Laufende Servicevereinbarungen

Für laufende oder wiederkehrende Servicevereinbarungen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Gegenüber Verbrauchern werden gesetzliche Grenzen für Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist beachtet. Kündigungen können mindestens in Textform erklärt werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

I.5 Höhere Gewalt und externe Leistungshindernisse

Kann eine Leistung aufgrund eines außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Dein Autoplus liegenden Ereignisses vorübergehend nicht oder nur erheblich verzögert erbracht werden, insbesondere aufgrund behördlicher Maßnahmen, Naturereignissen, Krieg, Streik, erheblichen Energie-/Netzausfällen oder vergleichbaren Ereignissen, verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Dein Autoplus informiert den Kunden, soweit möglich und zumutbar.

Dauert das Hindernis so lange an, dass einer Partei ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist, richten sich Rücktritts- oder Kündigungsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene, nicht vermeidbare Fremdkosten werden nach den gesetzlichen Regelungen abgerechnet.

J. Schlussbestimmungen & Inkrafttreten

J.1 Änderungen, Nebenabreden und Textform

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen sollen zu Beweiszwecken in Textform dokumentiert werden. Soweit Erklärungen des Kunden gegenüber Dein Autoplus abzugeben sind, wird keine strengere Form als gesetzlich zulässig verlangt.

J.2 Gerichtsstand

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Witten als Gerichtsstand vereinbart. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

J.3 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach dem anwendbaren Kollisionsrecht nicht abbedungen werden können, unberührt.

J.4 Salvatorische Regelung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

J.5 Vertragsübertragung

Eine Übertragung des gesamten Vertrags auf einen anderen Vertragspartner erfolgt gegenüber Verbrauchern nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür eingehalten werden, insbesondere der neue Vertragspartner benannt wird oder dem Kunden ein gesetzlich erforderliches Lösungsrecht eingeräumt wird. Gesetzliche Fälle der Gesamtrechtsnachfolge bleiben unberührt.

J.6 Bereitstellung und Inkrafttreten

Diese AGB können in den Geschäftsräumen und – soweit veröffentlicht – unter www\.deinautoplus.de/agb bereitgestellt werden. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung. Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits geschlossene Verträge, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wird.

Stand dieser Arbeitsfassung: 10. August 2026.