A. Allgemeine Bestimmungen
A.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, Leistungen und – soweit angeboten – Online-Bestellungen der Dein Autoplus GmbH, Hauptstraße 68, 58452 Witten (nachfolgend „Dein Autoplus“). Sie gelten für Geschäfte in den Betriebsräumen, auf Messen, über digitale Plattformen, telefonisch, per E-Mail oder über Webseiten und Buchungssysteme, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Dein Autoplus ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
A.2 Kundenkreis und Leistungsbereiche
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Soweit einzelne Regelungen nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
- Fahrzeugvermietung (Standard & Premium / SM Performance)
- Fahrzeughandel einschließlich Verkauf, Ankauf, Inzahlungnahme sowie Vermittlungs- und Kundenaufträge
- Fahrzeugaufbereitung und Pflegeleistungen
- Teile- und Fahrzeugzubehörhandel (stationär und – soweit angeboten – online)
- Kfz-Zulassungsdienst sowie Kennzeichen- und Schilderservice
- Vermittlung von Partner-, Finanzierungs-, Garantie-, Versicherungs-, Werkstatt-, Prüf- und Transportleistungen, soweit rechtlich und tatsächlich angeboten.
A.3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt nach Maßgabe des jeweiligen Angebots zustande, insbesondere durch beiderseitige Unterzeichnung, Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung, verbindliche Buchung oder Bestellung. Die Darstellung von Leistungen oder Waren auf einer Webseite stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Bei elektronischen Bestell- oder Buchungsvorgängen gelten die im jeweiligen Bestellprozess mitgeteilten Angaben zum Vertragsschluss. Gesetzliche Informationspflichten bleiben unberührt.
A.4 Preise und Preisänderungen
Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Endpreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern kann eine Nettoausweisung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer erfolgen, wenn dies entsprechend gekennzeichnet ist.
Für bereits geschlossene Verträge gilt der vereinbarte Preis. Änderungen von Preislisten oder Tarifen wirken nur für zukünftige Verträge, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
A.5 Zahlungsarten und Fälligkeit
Zahlungen können – je nach Geschäftsbereich und konkretem Angebot – insbesondere in bar, per Karte, Überweisung, SEPA oder über angebotene Zahlungsdienstleister erfolgen. Maßgeblich sind die im jeweiligen Vertrag, Angebot oder Checkout ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.
Soweit für die Zahlungsabwicklung ein externer Zahlungsdienstleister eingesetzt wird, werden die hierfür erforderlichen Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet und übermittelt.
A.6 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und verkaufte Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von Dein Autoplus. Gegenüber Unternehmern kann ein erweiterter Eigentumsvorbehalt gesondert vereinbart werden.
Die Eigentumsvorbehaltsregelung gilt nicht für lediglich zur Nutzung überlassene Mietfahrzeuge; diese bleiben unabhängig von Mietzahlungen Eigentum des jeweiligen Fahrzeugeigentümers.
A.7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
A.8 Rangfolge der Regelungen
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag oder Auftrag, (2) geschäftsbereichsspezifische Bestimmungen dieser AGB, (3) die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB, (4) die gesetzlichen Vorschriften.
C. Fahrzeughandel – Verkauf, Ankauf, Inzahlungnahme & Kundenauftrag
C.1 Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt für den Verkauf und Ankauf von Fahrzeugen, Inzahlungnahmen sowie – soweit ausdrücklich vereinbart – Vermittlungs- und Kundenaufträge. Entscheidend ist stets, ob Dein Autoplus selbst Verkäufer/Käufer wird oder lediglich als Vermittler tätig ist; diese Rolle ist im jeweiligen Vertrag eindeutig zu bezeichnen.
C.2 Vertragsschluss
Ein Fahrzeugkaufvertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder einer Bestellung nach den im jeweiligen Kaufvertrag festgelegten Bedingungen zustande. Mündliche Nebenabreden sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden. Individuelle mündliche Vereinbarungen bleiben bei Nachweis ihrer Wirksamkeit unberührt.
C.3 Fahrzeugbeschaffenheit und Angaben
Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit sind insbesondere die im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbarten Fahrzeugdaten, Eigenschaften, Ausstattungsmerkmale und bekannten Mängel. Angaben in Inseraten, Preislisten oder sonstigen öffentlichen Äußerungen können nach den gesetzlichen Vorschriften für die geschuldete Beschaffenheit relevant sein.
Bei Gebrauchtfahrzeugen sind alters- und laufleistungsbedingte Gebrauchsspuren zu berücksichtigen, soweit sie keinen Sachmangel im Rechtssinne darstellen. Bekannte Abweichungen oder Mängel werden im Kaufvertrag möglichst konkret dokumentiert.
C.4 Sachmängelhaftung bei Verkäufen an Verbraucher
Bei Verkäufen an Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung.
Bei gebrauchten Fahrzeugen kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr verkürzt werden, jedoch nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens über die Verkürzung informiert wird und die Verkürzung im konkreten Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Eine bloße Regelung in diesen AGB ersetzt diese gesonderte Vereinbarung nicht.
Für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen oder übernommenen Garantien gelten die gesetzlichen Regelungen.
C.5 Sachmängelhaftung bei Verkäufen an Unternehmer
Bei Verkäufen an Unternehmer kann die Sachmängelhaftung für gebrauchte Fahrzeuge im individuellen Kaufvertrag im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen oder beschränkt werden. Ein Ausschluss gilt insbesondere nicht bei Arglist, ausdrücklich übernommenen Garantien oder soweit zwingendes Recht entgegensteht.
C.6 Garantieprodukte
Eine zusätzlich angebotene Garantie ist von der gesetzlichen Sachmängelhaftung zu unterscheiden. Umfang, Laufzeit, Ausschlüsse und Abwicklung richten sich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Garantiegebers. Gesetzliche Mängelrechte gegen Dein Autoplus als Verkäufer werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.
C.7 Probefahrten
Probefahrten dürfen nur mit gültiger Fahrerlaubnis und nach Freigabe durch Dein Autoplus durchgeführt werden. Der Fahrer hat das Fahrzeug sorgfältig und verkehrsgerecht zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Fahrer nach den gesetzlichen Vorschriften und den vor Probefahrt vereinbarten Versicherungs-/Selbstbeteiligungsbedingungen.
C.8 Kaufpreis, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Der Kaufpreis ist nach Maßgabe des Kaufvertrags fällig. Die Übergabe von Fahrzeug und Fahrzeugpapieren kann von vollständiger Zahlung abhängig gemacht werden. Das Eigentum bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten.
C.9 Übergabe und Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Übergabe des Fahrzeugs auf den Käufer über. Bei Verbrauchern gelten für eine etwaige Versendung oder Überführung die zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Individuell beauftragte Transportleistungen werden im jeweiligen Vertrag geregelt.
C.10 Inzahlungnahme
Ein vereinbarter Inzahlungnahmepreis kann unter dem Vorbehalt stehen, dass die Angaben des Kunden und der bei Vertragsschluss erkennbare Zustand des Fahrzeugs zutreffen. Stellt sich vor endgültiger Übereignung heraus, dass wesentliche Angaben falsch oder wesentliche, nicht offenbarte Mängel vorhanden sind, können die Parteien eine Anpassung vereinbaren; gesetzliche Rechte wegen Täuschung oder Pflichtverletzung bleiben unberührt.
Der Kunde versichert, soweit nicht ausdrücklich anders offengelegt, zur Verfügung über das Fahrzeug berechtigt zu sein und bestehende Rechte Dritter, Finanzierungen, Sicherungsübereignungen, Pfandrechte oder sonstige Belastungen vollständig mitzuteilen.
C.11 Verkauf im Kundenauftrag / Vermittlung
Wird ein Fahrzeug im Kundenauftrag angeboten, wird im jeweiligen Vermittlungs- oder Kommissionsvertrag ausdrücklich festgelegt, ob Dein Autoplus lediglich einen Kaufvertrag zwischen Fahrzeugeigentümer und Käufer vermittelt oder selbst im eigenen Namen verkauft.
Der Auftraggeber hat Eigentumsverhältnisse, bekannte Schäden, Unfallschäden, Laufleistung, Vorschäden, technische Mängel, Rechte Dritter und sonstige für den Verkauf wesentliche Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Er stellt die für Verkauf, Probefahrt und gegebenenfalls Zulassung erforderlichen Unterlagen und Schlüssel zur Verfügung.
Mindestverkaufspreis, Vermittlungsprovision, Laufzeit des Auftrags, Kündigung, Stand-/Aufbereitungskosten, Probefahrten, Versicherung, Zahlungsabwicklung, Fahrzeugübergabe und Auszahlung an den Auftraggeber werden im individuellen Vermittlungsvertrag geregelt.
Ist Dein Autoplus lediglich Vermittler, kommt der Fahrzeugkaufvertrag unmittelbar zwischen dem benannten Verkäufer und dem Käufer zustande. Dein Autoplus haftet in diesem Fall für eigene Vermittlungspflichten, nicht jedoch pauschal für Pflichten, die ausschließlich den eigentlichen Verkäufer treffen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
C.12 Ankauf durch Dein Autoplus
Beim Ankauf eines Kundenfahrzeugs ist der Verkäufer verpflichtet, alle ihm bekannten wesentlichen Mängel, Unfallschäden, Manipulationen, abweichenden Kilometerstände sowie Rechte Dritter offenzulegen. Bei vorsätzlich oder arglistig unrichtigen Angaben bleiben die gesetzlichen Rechte von Dein Autoplus unberührt.
D. Kfz-Zulassungsdienst & Kennzeichenservice
D.1 Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt für Dienstleistungen im Bereich Kfz-Zulassung, Abmeldung, Ummeldung, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen, Kennzeichenprägung sowie damit zusammenhängende Botengänge und Dokumentenleistungen. Er gilt für Privat- und Gewerbekunden sowie für Autohäuser und andere Auftraggeber.
D.2 Leistungsumfang
- Vorbereitung und Durchführung beauftragter Zulassungs-, Abmelde- oder Ummeldevorgänge;
- Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen;
- Entgegennahme, Transport, Einreichung und Abholung von Fahrzeug- und Identitätsunterlagen;
- Vorprüfung der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen auf erkennbare Vollständigkeit;
- Prägung und Bereitstellung von Kfz-Kennzeichen;
- Unterstützung bei weiteren zulassungsbezogenen Vorgängen, soweit im Auftrag ausdrücklich vereinbart.
Soweit Leistungen über digitale Zulassungsverfahren (z. B. i-Kfz) erfolgen, hängt die Verfügbarkeit von den technischen und behördlichen Voraussetzungen ab.
D.3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber muss sämtliche erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitstellen. Hierzu können insbesondere Zulassungsbescheinigungen, CoC/Gutachten, HU-Nachweis, eVB, SEPA-Mandat, Identitätsnachweise, Handelsregister-/Gewerbenachweise und Vollmachten gehören.
Für Verzögerungen oder Ablehnungen, die auf fehlenden, fehlerhaften, ungültigen oder verspätet bereitgestellten Unterlagen oder Angaben beruhen, haftet Dein Autoplus nur, soweit Dein Autoplus diese Umstände selbst zu vertreten hat.
D.4 Vollmacht und Behördenkontakt
Soweit erforderlich, erteilt der Auftraggeber Dein Autoplus oder benannten Erfüllungsgehilfen eine gesonderte Vollmacht zur Vertretung gegenüber zuständigen Behörden und Stellen. Inhalt und Umfang ergeben sich aus der jeweiligen Vollmacht. Kopien dürfen im gesetzlich zulässigen und erforderlichen Umfang zu Nachweis- und Dokumentationszwecken aufbewahrt werden.
D.5 Keine behördliche Erfolgsgarantie
Dein Autoplus schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der beauftragten Dienstleistung, nicht jedoch eine bestimmte Entscheidung einer Zulassungsbehörde, des Kraftfahrt-Bundesamtes, Hauptzollamtes, Versicherers, Prüforganisation oder sonstigen Stelle. Eine Zulassung oder Genehmigung kann insbesondere an gesetzlichen Voraussetzungen, behördlichen Sperren, Steuerrückständen, fehlender eVB, fehlender oder ungültiger HU, Dokumentenmängeln oder sonstigen Umständen scheitern, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Dein Autoplus liegen.
D.6 Preise, Behördengebühren und Auslagen
Die Vergütung von Dein Autoplus ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Preisliste oder dem Einzelauftrag. Behördengebühren, Kennzeichenkosten, Versand-/Kurierkosten und sonstige Fremdauslagen werden – soweit ausgewiesen – zusätzlich berechnet oder im Namen und auf Rechnung des Kunden verauslagt.
D.7 Stornierung und Bearbeitungsabbruch
Storniert der Kunde einen bereits erteilten Auftrag, kann Dein Autoplus eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten verlangen. Soweit vor Beginn der Behördenbearbeitung eine pauschale Bearbeitungs-/Ausfallentschädigung von 25 Euro vereinbart wird, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Dein Autoplus bleibt der Nachweis höherer tatsächlich entstandener Kosten vorbehalten.
Nach Einreichung oder Übermittlung an eine Behörde sind bereits entstandene Dienstleistungs-, Behörden-, Kennzeichen-, Versand- und sonstige Fremdkosten grundsätzlich zu vergüten. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus Vergütung anfällt, richtet sich nach dem tatsächlich erbrachten Leistungsstand und den gesetzlichen Vorschriften.
D.8 Kennzeichenprägung und kundenspezifische Produkte
Kennzeichen werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Vorgaben geprägt. Bei individuell nach Kundenvorgabe angefertigten Kennzeichen kann ein gesetzliches Widerrufsrecht im Fernabsatz ausgeschlossen sein. Gesetzliche Mängelrechte bei fehlerhafter Herstellung bleiben unberührt.
D.9 Dokumente, Verlust- und Transportrisiken
Dein Autoplus behandelt überlassene Originaldokumente mit der erforderlichen Sorgfalt. Für Verlust oder Beschädigung haftet Dein Autoplus nach den allgemeinen gesetzlichen und den in Abschnitt H geregelten Haftungsgrundsätzen. Für Schäden, die ausschließlich im Verantwortungsbereich einer Behörde, eines vom Kunden ausgewählten Versanddienstleisters oder eines sonstigen unabhängigen Dritten entstehen, haftet Dein Autoplus nur bei eigenem Verschulden.
E. Fahrzeugaufbereitung, Pflege & Zusatzleistungen
E.1 Geltungsbereich und Leistungsumfang
Dieser Abschnitt gilt für vereinbarte Reinigungs-, Pflege-, Polier-, Versiegelungs-, Innenraum-, Felgen-, Motorraum-, Smart-Repair- und vergleichbare Fahrzeugdienstleistungen sowie für Abhol-/Bring- und vorbereitende Zusatzleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag bzw. gebuchten Paket.
E.2 Vertragsschluss und Termine
Ein Auftrag kommt durch Annahme des Kundenauftrags durch Dein Autoplus zustande. Termine und Fertigstellungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Dein Autoplus darf fachkundige Partner einsetzen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist; die Verantwortung für eigene Vertragspflichten bleibt unberührt.
E.3 Fahrzeugzustand und Mitwirkung
Der Kunde hat bekannte Besonderheiten mitzuteilen, die für die Bearbeitung erheblich sein können, insbesondere empfindliche oder nachlackierte Flächen, Folierungen, Vorschäden, lose Anbauteile, defekte Sensoren, Elektronikprobleme oder nicht serienmäßige Umbauten. Persönliche Gegenstände und Wertsachen sollen vor Übergabe entfernt werden.
Bei nicht erkennbaren Vorschäden oder alters-/materialbedingten Schwächen haftet Dein Autoplus nur, soweit eine Pflichtverletzung von Dein Autoplus für den eingetretenen Schaden ursächlich ist.
E.4 Preise und Zahlung
Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise. Erkennbar notwendige Zusatzarbeiten, die über den Auftrag hinausgehen, werden grundsätzlich nur nach Abstimmung mit dem Kunden ausgeführt, es sei denn, sie sind zur Schadensvermeidung dringend erforderlich und die Abstimmung ist nicht rechtzeitig möglich.
E.5 Abnahme und Mängelrechte
Der Kunde soll das Fahrzeug bei Rückgabe prüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst unverzüglich mitteilen. Diese Bitte begründet keine Ausschlussfrist. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
Bei berechtigten Mängeln steht Dein Autoplus zunächst das gesetzlich vorgesehene Recht zur Nacherfüllung zu, soweit anwendbar. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
E.6 Terminabsage / Nichterscheinen
Wird ein verbindlich vereinbarter Termin weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesagt oder erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin, ist Dein Autoplus berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Auftragswertes, mindestens jedoch 25 Euro, zu verlangen. Die Pauschale berücksichtigt insbesondere reservierte Personal-, Arbeits- und Betriebskapazitäten sowie den Terminplanungsaufwand.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden bzw. keine Ausfallkosten oder wesentlich geringere Ausfallkosten entstanden sind. Dein Autoplus bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei unterlassener erforderlicher Mitwirkung des Bestellers, bleiben unberührt.
E.7 Abhol- und Bringservice
Ein Abhol- oder Bringservice erfolgt nur nach Vereinbarung. Für Fahrten durch Mitarbeiter oder Beauftragte von Dein Autoplus gelten die gesetzlichen Haftungsregeln und der vorhandene Versicherungsschutz. Ein pauschaler Risikoausschluss zulasten des Kunden wird nicht vereinbart.
Verzögerungen aufgrund von Verkehr, Witterung, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Dein Autoplus begründen nur dann Schadensersatzansprüche, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
E.8 Smart Repair, Politur und optische Ergebnisse
Bei optischen Aufbereitungs- und Smart-Repair-Leistungen kann – abhängig von Alter, Material, Vorschäden, Lackaufbau, Farbton und Ausgangszustand – eine vollständige Unsichtbarkeit früherer Schäden oder eine absolut identische Farb-/Oberflächenwirkung nicht zugesichert werden, sofern dies nicht ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart wurde.
F. Teile- & Zubehörhandel (stationär & online)
F.1 Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt für den Verkauf von Fahrzeugteilen, Zubehör, Pflegemitteln, Reifen, Felgen, Elektronik, Stylingprodukten und sonstigen Waren. Für Fernabsatzgeschäfte mit Verbrauchern gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
F.2 Vertragsschluss
Produktdarstellungen stellen grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, ausdrückliche Annahme, Lieferung oder eine andere im Bestellprozess klar bezeichnete Annahmehandlung zustande.
F.3 Preise, Zahlung und Lieferung
Preise, Versandkosten und sonstige Zusatzkosten werden vor Vertragsschluss ausgewiesen. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen Kosten verursachen, die nicht vereinbart wurden.
F.4 Gefahrübergang
Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung bei einer Versendung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Eine gesetzliche Ausnahme gilt insbesondere, wenn der Verbraucher selbst einen nicht zuvor von Dein Autoplus benannten Transporteur beauftragt.
Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Regelungen zum Versendungskauf, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
F.5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von Dein Autoplus.
F.6 Mängelrechte und Garantien
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich eingeräumt werden; Garantiebedingungen schränken gesetzliche Mängelrechte nicht ein.
Gegenüber Unternehmern können abweichende Mängelregelungen im gesetzlich zulässigen Umfang vereinbart werden.
F.7 Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Die konkrete Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular ist dem Verbraucher gesondert nach den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung zu stellen.
Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Waren, die nicht vorgefertigt und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Für versiegelte Waren gilt ein Ausschluss nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, insbesondere bei aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeigneten Waren nach Entfernung der Versiegelung.
F.8 Rücksendungen und Reklamationen
Zur schnelleren Bearbeitung bittet Dein Autoplus um vorherige Anmeldung von Rücksendungen. Eine solche Anmeldung ist keine Voraussetzung für die Ausübung gesetzlicher Widerrufs- oder Mängelrechte. Gesetzliche Fristen und Rechte bleiben unberührt.
G. Vermittlungs- & Partnerleistungen
G.1 Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt, soweit Dein Autoplus Leistungen Dritter lediglich vermittelt oder nachweist, beispielsweise Finanzierungs-/Leasingangebote, Garantie- oder Versicherungsprodukte, Werkstatt-/Prüfleistungen, Transportleistungen oder sonstige Partnerleistungen. Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Vorgang klar erkennbar ist, wer Vertragspartner der vermittelten Leistung wird.
G.2 Rolle von Dein Autoplus
Bei einer reinen Vermittlung wird Dein Autoplus nicht Vertragspartner der vermittelten Hauptleistung. Dein Autoplus schuldet dann die ordnungsgemäße Vermittlung bzw. den Nachweis im vereinbarten Umfang. Für die Erfüllung des Drittvertrags ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Eine Haftung von Dein Autoplus für eigenes Auswahl-, Beratungs- oder Vermittlungsverschulden bleibt unberührt.
G.3 Finanzierung und Leasing
Finanzierungs- und Leasingentscheidungen trifft ausschließlich der jeweilige Finanzierungspartner. Konditionen stehen unter dessen Prüfung und Genehmigung. Soweit Dein Autoplus als Vermittler tätig wird, gelten zusätzlich die jeweils einschlägigen gesetzlichen Informations- und Erlaubnispflichten.
G.4 Garantie- und Versicherungsprodukte
Für vermittelte Garantie- oder Versicherungsprodukte gelten die Vertrags- und Produktbedingungen des jeweiligen Anbieters. Dein Autoplus übernimmt keine eigenständige Garantie- oder Versicherungsleistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Gesetzliche Rechte aus einem Fahrzeugkauf bleiben unberührt.
G.5 Vergütung und Provision
Dein Autoplus kann für vermittelte Leistungen eine Provision vom Partner oder – wenn ausdrücklich vereinbart – eine Vergütung vom Kunden erhalten. Gesetzliche Transparenz- und Informationspflichten bleiben unberührt.
G.6 Datenübermittlung
Personen- und vertragsbezogene Daten werden an einen Partner nur übermittelt, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht und die Übermittlung für den jeweiligen Zweck erforderlich bzw. anderweitig zulässig ist. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls gesonderten Informationen.
H. Haftung, Datenschutz & elektronische Kommunikation
H.1 Allgemeine Haftungsgrundsätze
Dein Autoplus haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Dein Autoplus, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleiben außerdem zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie bei arglistigem Verhalten.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Dein Autoplus auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
H.2 Partner und Dritte
Für eigenständige Leistungen eines Dritten haftet Dein Autoplus nicht allein deshalb, weil der Kontakt vermittelt wurde. Dein Autoplus haftet jedoch für eigenes schuldhaftes Verhalten, insbesondere bei der Verletzung eigener Auswahl-, Informations- oder Vermittlungspflichten, nach den vorstehenden Grundsätzen.
H.3 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Die Einzelheiten zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer, Betroffenenrechten, Zahlungsdienstleistern, Telematik/GPS und gegebenenfalls Videoüberwachung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung und erforderlichen Zusatzinformationen.
Soweit kein förmlich bestellter Datenschutzbeauftragter vorhanden ist, werden Datenschutzanfragen an den in der Datenschutzerklärung benannten Ansprechpartner bzw. Verantwortlichen gerichtet.
H.4 Elektronische Kommunikation
Vertragsbezogene Kommunikation und Dokumente können – soweit rechtlich zulässig und vereinbart – per E-Mail, Kundenportal, Buchungssystem oder sonstiger Textform übermittelt werden. Gesetzliche Anforderungen an Form, Zugang und Informationsbereitstellung bleiben unberührt.
H.5 Technische Systeme
Dein Autoplus bemüht sich um eine angemessene technische Verfügbarkeit seiner digitalen Systeme. Für vorübergehende Störungen außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs, insbesondere bei Telekommunikations-, Provider-, Zahlungsdienstleister- oder Behördenausfällen, haftet Dein Autoplus nur nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen.
I. Rücktritt, Widerruf, Kündigung, Stornierung & höhere Gewalt
I.1 Gesetzliche Rechte haben Vorrang
Gesetzliche Rücktritts-, Minderungs-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt. Vertragliche Storno- oder Kulanzregelungen bestehen zusätzlich und werden nicht als Einschränkung gesetzlicher Rechte verstanden.
I.2 Widerruf bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz / außerhalb von Geschäftsräumen
Soweit einem Verbraucher gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, erhält er eine gesonderte, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular. Die Widerrufsfrist und ihre Voraussetzungen bestimmen sich nach dem Gesetz und der jeweils erteilten Belehrung.
Bei Dienstleistungen kann der Verbraucher verlangen, dass Dein Autoplus vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. Ein Anspruch auf Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen besteht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt. Dies betrifft insbesondere kundenspezifisch angefertigte Waren sowie termingebundene Kraftfahrzeugvermietungen nach Maßgabe des Gesetzes.
I.3 Stornierung von Dienstleistungen
Soweit für einen Geschäftsbereich eine besondere Stornoregelung vorgesehen ist, geht diese vor. Im Übrigen kann bei einer vom Kunden veranlassten kurzfristigen Stornierung einer verbindlich reservierten Dienstleistung eine angemessene Ausfallentschädigung bzw. Vergütung für bereits entstandenen Aufwand verlangt werden.
Wird hierfür im Einzelfall eine Pauschale von 25 Euro verwendet, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Dein Autoplus bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
I.4 Laufende Servicevereinbarungen
Für laufende oder wiederkehrende Servicevereinbarungen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Gegenüber Verbrauchern werden gesetzliche Grenzen für Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist beachtet. Kündigungen können mindestens in Textform erklärt werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
I.5 Höhere Gewalt und externe Leistungshindernisse
Kann eine Leistung aufgrund eines außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Dein Autoplus liegenden Ereignisses vorübergehend nicht oder nur erheblich verzögert erbracht werden, insbesondere aufgrund behördlicher Maßnahmen, Naturereignissen, Krieg, Streik, erheblichen Energie-/Netzausfällen oder vergleichbaren Ereignissen, verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Dein Autoplus informiert den Kunden, soweit möglich und zumutbar.
Dauert das Hindernis so lange an, dass einer Partei ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist, richten sich Rücktritts- oder Kündigungsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene, nicht vermeidbare Fremdkosten werden nach den gesetzlichen Regelungen abgerechnet.
J. Schlussbestimmungen & Inkrafttreten
J.1 Änderungen, Nebenabreden und Textform
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen sollen zu Beweiszwecken in Textform dokumentiert werden. Soweit Erklärungen des Kunden gegenüber Dein Autoplus abzugeben sind, wird keine strengere Form als gesetzlich zulässig verlangt.
J.2 Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Witten als Gerichtsstand vereinbart. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
J.3 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach dem anwendbaren Kollisionsrecht nicht abbedungen werden können, unberührt.
J.4 Salvatorische Regelung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
J.5 Vertragsübertragung
Eine Übertragung des gesamten Vertrags auf einen anderen Vertragspartner erfolgt gegenüber Verbrauchern nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür eingehalten werden, insbesondere der neue Vertragspartner benannt wird oder dem Kunden ein gesetzlich erforderliches Lösungsrecht eingeräumt wird. Gesetzliche Fälle der Gesamtrechtsnachfolge bleiben unberührt.
J.6 Bereitstellung und Inkrafttreten
Diese AGB können in den Geschäftsräumen und – soweit veröffentlicht – unter www\.deinautoplus.de/agb bereitgestellt werden. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung. Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits geschlossene Verträge, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wird.
Stand dieser Arbeitsfassung: 10. August 2026.